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miðvikudagur, 15. október 2003
Politik: tlr, 15. október 2003 10:44:46 CEST ... Comment
marks, 15.10.2003 18:18
als aller erstes sage ich dazu, dass die jw offensichtlich beweisen will, dass sie ein voellig ueberfluessiges blaettchen ist. vom "recht auf selbstverteidigung" zu schwafeln, ist unglaublich schlechte uebersetzungsarbeit. weiteres sage ich gerne, hinreichendes interesse vorausgesetzt, nachdem ich den artikel mal ganz gelesen habe und mich nicht mehr ueber die unsinnigen formulierungen aufregen muss.
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marks, 15.10.2003 23:06
und als zweites...
Dass der Artikel scheisse geschrieben und noch schlechter übersetzt ist, dies zu erkennen, bedarf es keines besonderen Sachverstands. Aber sehen wir mal darüber hinweg, auch wenn die Lektüre ein wenig schmerzhaft ist. Scheint aber bei der jungen welt zum guten Ton zu gehören.
Ich denke, man muss im Hinblick auf das Tribunal zwei Dinge auseinander halten, was allerdings die Polemik nicht erleichtert. Einmal die Existenz des Tribunals selbst, dann den Prozess gegen Milosevic. Für beides gilt, dass es vom Opferstandpunkt (ohne dass damit was über Milosevics tatsächliche Verantwortung gesagt sein soll) extrem wichtig ist, dass es eine Weltöffentlichkeit gibt, die ein Forum geschaffen hat, in dem verhandelt werden kann. Wer das nicht glaubt, soll sich die Dokumentation über den Kristic-Prozess durchlesen oder den jüngst erschienenen Band über das Pinochet-Verfahren von Ariel Dorfman. Grundsätzliche Kritik am Tribunal (Dickson spricht von Justizzirkus) müsste sich erstmal damit auseinandersetzen. Ja, natürlich ist das Tribunal politisiert, ja, natürlich ist seine Existenz ein Politikum, ungewöhnlich, und allein deswegen auch problematisch. Aber ich gerate hier in Gefahr, mich nur zu wiederholen. Also auf zur im Artikel geäußerten Kritik am Verfahren selbst. Nicht ganz klar ist, ob es eine ernstgemeinte Kritik am Verfahren von Seiten Dicksons überhaupt geben soll, oder ob es nicht vielmehr einfach nur darum geht, das Tribunal als solches anzugreifen. Dass der Artikel zur Einleitung ein Zitat von Greenspan verwendet, legt eher letzteres nah. Denn von „Lynchjustiz“ sprach Greenspan im März 2002, also kurz nachdem der Prozess begonnen hatte – nicht, wie man nach der Lektüre des jw-Geschreibsels glauben könnte, in jüngster Zeit. Dabei ist das im Mittelpunkt des Artikels stehende Problem ein wirkliches – die mangelnde Waffengleichheit von Anklage und Angeklagtem. Nun ist dieses Problem eine Folge der Ausrichtung des Prozessrechts des ICTY am anglo-amerikanischen Rechtssystem, in dem – anders als etwa im deutschen – der Anklagebehörde nur die Aufgabe zukommt, eine Anklage zurechtzuzimmern, nicht auch entlastenden Hinweisen nachzugehen. Betrachtet sich eine deutsche Staatsanwaltschaft gerne als „objektivste Behörde der Welt“, deren Aufgabe es sei, „die Wahrheit“ zu ermitteln, ist das im anglo-amerikanischen Rechtssystem anders, wo der Angeklagte die Aufgabe hat, die Version der Anklage zu widerlegen. Das führt – jedenfalls bei Angeklagten mit limitierten finanziellen Möglichkeiten – zwangsläufig zu einer gewissen Spannung im Hinblick auf die eigentlich garantierte Waffengleichheit von Anklage und Verteidigung. Trotzdem ist es ja keineswegs so, als hätte Milosevic im Rahmen der Präsentation der Anklage keine Möglichkeit, seine Version darzustellen. Ihm wird die Möglichkeit zum Kreuzverhör gegeben, die er ausgiebig nutzt – nicht immer allerdings um auch tatsächlich zur „Sachaufklärung“ beizutragen. Dass ihm Beschränkungen bei der Präsentation seiner Version auferlegt werden, ist sicherlich problematisch – aber nach Milosevics bisheriger Verteidigungsstrategie durchaus nachvollziehbar. Immerhin ist das Tribunal auch verpflichtet, einen zügigen Prozess zu garantieren, eine Aufgabe, die in Mammutverfahren wie diesem kaum erfüllbar ist (interessant ist, dass Dickson von einem Prozess spricht, der mehr zügig als fair sei – bei einem bereits seit anderthalb Jahren laufenden Prozess, dessen Ende nicht abzusehen ist, eine durchaus gewagte Position). Milosevic verspürt – von seiner Warte aus durchaus verständlich – äußerst wenig Lust, sich den für das Gericht bedeutsamen Detailfragen zu widmen, sondern will das Gesamtbild beeinflussen. Das ist mit juristischen Mitteln kaum möglich und sicher auch das große Problem dieses Prozesses (auch hier sei auf die seinerzeitige korrespondenz verwiesen). Aber das Tribunal kann sich der ihm gestellten Aufgabe nicht einfach entziehen – was in Den Haag geschieht, ist insofern ein Experiment. Dass es mit der Waffengleichheit nicht so aussieht, wie man sich das wünschen mag, hat der ICTY aber immerhin anerkannt – und deswegen gibt es die „Amici curiae“ (Freunde des Gerichts), die mithelfen sollen, die Rechte des Angeklagten zu wahren und durchzusetzen, was Dickson der Einfachheit halber gleich ganz verschweigt. Was Dickson nicht in der Lage ist, zur Kenntnis zu nehmen, ist, dass viele Probleme, die sich im Rahmen des Prozesses ergeben, aus Milosevics Weigerung, sich anwaltlich vertreten zu lassen, folgen. Trotz dieser Weigerung ist ja Milosevic nicht völlig auf sich gestellt. Er hat ein Team von Rechtsberatern, und das Bild, das man nach der Lektüre des Artikels fast zwangsläufig haben muss (Slobo allein in der Zelle müht sich mit einem Computer und nem Videorekorder um seine Verteidigung), ist schlicht falsch. Gleiches gilt für die Behauptung, der ICTY habe der Anklage keine Beschränkungen auferlegt. Auch der Anklage wurden Grenzen gesetzt, nicht alle beantragten Zeugen wurden gehört. Natürlich hat die Anklage trotzdem weitergehende Möglichkeiten und natürlich ist das für ein faires Verfahren schlecht. Aber dem Tribunal kommt die Aufgabe zu, unter vielen schlechten Möglichkeiten eine zu finden, die möglichst wenig schlecht ist. Ob es ihm gelingt, das weiß wohl niemand und es steht auch zu befürchten, dass man es auch nach Ende des Prozesses nicht wissen wird. Nur: Bis dahin hat der ICTY beispielsweise auch Geheimhaltungsinteressen betroffener Staaten und Persönlichkeitsrechte von Zeugen zu berücksichtigen. Da ist ein vorübergehender Ausschluss der Öffentlichkeit erforderlich, unter Umständen sind auch Entscheidungen zu treffen, die für den Angeklagten selbst nicht transparent gemacht werden können. Das ist wiederum eine Folge des common-law-Ansatzes und der Weigerung von Milosevic, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Etwa im deutschen System ist die Verteidigung auch „Organ der Rechtspflege“ und von ihr wird erwartet, dass sie die Interessen eines Angeklagten wahrnehmen kann, aber auch zum verantwortungsvollen Umgang mit vertraulichen Informationen fähig ist. Deswegen gibt es etwa ein Akteneinsichtsrecht der Verteidigung, aber nicht notwendigerweise eines des/der Angeklagten. (Dass auch dieses eingeschränkt werden kann, muss der Vollständigkeit halber erwähnt werden.) Eigentlich alles eher banale Feststellungen, aber für Dickson wahrscheinlich noch zu hoch. Richtig süß wird der Artikel in der Empörung über die Weigerung des ICTY den Antrag auf Gehör des ICDSM zur Kenntnis zu nehmen oder womöglich sogar mit einer Reaktion zu edeln. Dass am Strafverfahren nicht Beteiligte auch keine Anträge stellen können, ist eine Selbstverständlichkeit, die der Erläuterung nicht mal bedarf. Kurz: Wenn die Gegner des Prozesses auf diesem Niveau argumentieren, dürfen sie nicht erwarten, mit ihrer Kritik dort Gehör zu finden, wo es vielleicht drauf ankäme. Sondern eben in der jungen welt. ... link
tlr, 17.10.2003 11:07
Lassen wir mal die Frage nach der Existenzberechtigung der jungen welt beiseite. Ich denke auch, dass es nicht nur an den Autoren solcher Kritiken liegt, dass berechtigte Einwände gegen die Verfahrensweise am ICTY nicht ausreichend gehört werden. Ich teile aber das Befremden über den Artikel. Das betrifft nicht nur die Darstellung der rechtlichen Seite (über die ich jetzt etwas genauer informiert bin, danke), sondern auch die politische Rhetorik. Polemik ist in Ordnung, und die Beurteilung des Verfahrens nach politischen Maßstäben auch; ich frage mich allerdings, warum die Kritik am Verfahren mit einer Identifikation mit Milosevic einhergehen muss. Das halte ich für völlig unangebracht; ebenso den Refrain zum Schluss, der nicht zufällig Assoziationen an Demonstrationsforderungen zu den "politischen Gefangenen" zu wecken scheint. Ebenso: die berechtigte Kritik an der inszenatorischen Aufbereitung des Jugoslawienkrieges und der wohlfeilen Konstruktion Milosevic's als einzigem "Übeltäter" wird umstandslos auf das Tribubnal übertragen; dass das Tribunal hier eine bereits gezogene Linie weiter verfolgt mag partiell stimmen, es stimmt aber eben nicht immer (der Hinweis auf die Opfer von Verbrechen ist da wichtig) die von dieser Problematik unabhängigen rechtlichen Dilemmata eines solchen Tribunals werden in dem Artikel jedoch unterschlagen. Zu diesen grundsätzlichen Dilemmata hätte der Beitrag gerne Stellung nehmen können. Interessant etwa aus historischer Sicht ist der explizite Bezug auf den "Gesundheitszustand" des Angeklagten. Die nur dreimonatige Vorbereitungszeit für Milosevic ist allerdings problematisch; man wird jedoch auch nicht zynisch genannt werden dürfen, wenn man behauptet, dass die Forderung nach zweijähriger Vorbereitungszeit nicht nur der Verteidigung dient, sondern auch auf die Erreichung der "Verhandlungsunfähigkeit" zielt. Mangelnde Verhandlungsfähigkeit als zentraler Einstellungsgrund ist zu gut bekannt, dies lässt sich bei allen Prozesskomplexen zu Staats/Regierungs/Makrokriminalität seit 45 feststellen (zuletzt ja auch wieder bei Pinochet). Hier hätte die Autorin sich vergleichend erklären können. Geht es um Rechtsstaatlichkeit oder um Milosevic. Wenn die Forderung nach dem einen nur ein Vehikel ist, um dem anderen zuzustimmen, kann ich nicht zustimmen.
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marks, 17.10.2003 16:53
Gesund oder nicht, wem nützt was?
Auf die Frage des Gesundheitszustandes bin ich absichtlich nicht eingegangen. Wenn ich mich recht entsinne, wurde auch schon kolportiert, dass Milosevic ungefähr der Letzte ist, der Interesse an einer Einstellung wegen Verhandlungsunfähigkeit hat, weil ihm dann nur Bedeutungslosigkeit bleibt. Die Vermutung, dass er sich in der Märtyrerrolle schon gefällt, da sie ihm Aufmerksamkeit garantiert - sie mag so fernliegend nicht sein. Zumal es auch eine vielleicht "zu menschliche" Seite des Tribunals wäre, wegen Verhandlungsunfähigkeit einzustellen. Aber das ist Spekulation. Was nun die "dreimonatige Vorbereitungszeit" angeht, so weiss ich ehrlich gesagt nicht so genau, was Dickson eigentlich meint. Um hier genauer urteilen zu können, müßte man auch besser wissen, wie das im anglo-amerikanischen Recht aussieht - ich kann mir da eigentlich auch nicht vorstellen, dass ein Gericht sagt, gut, die Staatsanwaltschaft hatte mehrere Jahre den Verdächtigen zu ermitteln und Beweise zu sammeln, folglich bekommt er jetzt, da er nun Angeklagter ist, entsprechend Zeit zur Verfügung, um seine Verteidigung vorzubereiten. Verbunden mit einer grundsätzlichen Kritik an der Rolle der Anklagebehörde im internationalen Strafrecht bietet sich hier vielleicht ein interessantes Feld. Aber dafür bedürfte es wohl etwas detaillierteren Wissens über die Feinheiten des dem ICTY-Statut zugrunde liegenden Rechtsdenkens.
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